
Das zivilrechtliche Gutachten hat in der beruflichen Praxis den Zweck, eine juristische Entscheidung - sei es eines Richters, eines Anwaltes, einer Behörde oder einer Rechtsabteilung in einem Unternehmen - vorzubereiten.
Auch Privatpersonen benötigen Gutachten, um z.B. Transparenz über die Auswirkungen von Finanzentscheidungen oder bei Streitigkeiten Klarheit zur weiteren Vorgehensweise zu erlangen. Dabei soll das Gutachten
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Wir sind eingetragen in die Gutachterrolle beim Bundesverband Freier Sachverständiger e.V. sowie beim Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V. Neben den Gutachten für Privatpersonen erstellen wir auch Gutachten für Behörden, Gerichte, Versicherungen, Banken sowie für Rechtsanwälte bzw. deren Mandanten.
Ihr Nutzen aus dem Gutachten
Durch unsere unabhängige und objektive Expertenbewertung erhalten Sie in verständlicher Form Transparenz sowie eine fundierte Entscheidungshilfe bzw. Handlungsgrundlage zu folgenden Fragestellungen bzw. Lebenssituationen.
- im Erbfall
- bei Ehescheidungen
- bei Schenkungen
- zur Vermögensfeststellung
- bei Immobilien- oder Gewerbefinanzierungen
- beim Verkauf von Vermögenswerte
- bei angedachten Produktabschlüssen
- zur Festlegung von Versicherungswerten
- bei Kauf- und Verkaufsabsichten (Immobilien, Beteiligungen, etc.)
- zu steuerlichen Zwecken
Im linken Menü finden Sie spezielle Gutachten zu wiederkehrenden Fragestellungen.
Bitte fragen Sie für Ihre individuellen Fragestellungen bei uns an. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.


